Steuererklärung 2013

Steuererklärung 2013 und aktuelle Formulare zur Einkommensteuererklärung 2013

Die Steuererklärung 2013 sollten auch die Steuerzahler ausfüllen, die nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung 2013 abzugeben. Nur dann können alle Ausgaben für die haushaltsnahen Dienste, Fahrtkosten für den Weg zum Arbeitsplatz und Betreuungskosten beim Finanzamt in der Steuererklärung 2013 geltend gemacht werden.

Rentner und Selbstständige müssen dann eine Einkommensteuererklärung 2013 abgeben, wenn ihre Einkünfte im zurückliegenden Steuerjahr über 8.004 Euro betrugen. Die Steuererklärung 2013 muss bei der sogenannten Pflichtveranlagung bis zum 31. Mai beim Finanzamt eingegangen sein. Arbeitnehmer, die diese Frist nicht einhalten, können eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2013 beantragen, die in der Regel auch gewährt wird. Wer keinen Antrag auf Fristverlängerung stellt und die Frist verstreichen lässt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen.

Wird die Steuererklärung 2013 von einem Steuerberater erstellt, verlängert die Abgabefrist sich automatisch bis zum 31. Dezember. Insgesamt gilt, wer seine Steuererklärung frühzeitig abgibt, kann auch schneller auf eine Rückerstattung hoffen. Bei einer zügigen Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2013 hält der Steuerpflichtige seinen Bescheid im Durchschnitt nach sechs bis acht Wochen in den Händen. Sollte sich eine Steuerrückerstattung ergeben haben, so wird diese zeitgleich mit dem Erhalt des Bescheids überwiesen. Um unnötigen Zeitverzögerungen beim Erhalt der zu viel gezahlten Steuer zu vermeiden, ist es deshalb wichtig, in der vorgesehenen Spalte der Steuererklärung 2013 die Bankverbindung anzugeben.

Formulare Steuererklärung 2013 und Formulare Einkommensteuererklärung 2013

Wer eine Steuererklärung 2013 abgibt, muss die entsprechenden Formulare ausfüllen. Die Vordrucke in Papierform für die Steuererklärung 2013 können bei allen Finanzämtern abgeholt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Vordrucke für die Steuererklärung 2013 im Internet herunterzuladen und auszudrucken. Nur Rentnern und Arbeitsnehmern ist es noch gestattet, die Ausdrucke ihrer Steuererklärung 2013 per Hand auszufüllen. Dagegen muss die Einkommensteuererklärung 2013 von Selbstständigen via Internet ans zuständige Finanzamt geschickt werden. Dazu wurde eigens ein Portal mit dem Namen ELSTER eingerichtet.

Übersicht Steuerklärung 2013 Formulare

Mit diesen Formularen Steuererklärung 2013 und Formulare Einkommensteuererklärung 2013 können bestimmte Ausgaben in der Steuererklärung 2013 geltend gemacht werden:

ESt 1A - Mantelbogen zur Steuererklärung: Der Hauptvordruck zur Einkommensteuererklärung
ESt 1V - Vereinfachte Steuererklärung: Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer
ESt 1C - für beschränkt Steuerpflichtige: Steuererklärung Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige
Anlage AUS zur Steuererklärung: Ausländische Einkünfte und Steuern
Anlage Vorsorgeaufwand: zur Steuererklärung für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben
Anlage AV: zur Steuererklärung für Altersversorgebeiträge als Sonderausgaben
Anlage EÜR: zur Steuererklärung Einnahmenüberschussrechnung für Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Anlage FW: zur Steuererklärung Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums
Anlage G: für Einkünfte aus Gewerbebetrieb (G)
Anlage S: für Einkünfte aus selbständiger Arbeit (S)
Anlage KAP: zur Steuererklärung Einkünfte aus Kapitalvermögen (siehe bei Bedarf auch Abgeltungsteuer
Anlage Kind: zur Steuererklärung Steuervergünstigungen für Kinder für Kindergeld 2013 (je Kind eine separate Anlage)
Anlage L: zur Steuererklärung Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage N: zur Steuererklärung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Angaben zum Arbeitslohn, zu den Werbungskosten und zur Arbeitnehmer-Sparzulage)
Nichtveranlagungsbescheinigung (NV): zur Steuererklärung Antrag auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV
)
Anlage R: zur Steuererklärung (Einkünfte aus Renten und Leistungen aus Altersversorgungsverträgen)
Anlage SO: zur Steuererklärung bei privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Grundstücksverkäufen), Unterhaltsleistungen, anderen wiederkehrenden Bezügen (z. B. Schadensersatzrenten für den Verlust von Unterhaltsansprüchen), Einkünften aus Leistungen (z.B. gelegentlichen Vermittlungen) und Abgeordnetenbezügen
Anlage U: zur Steuererklärung Realsplitting - Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als Sonderausgaben
Anlage Unterhalt: zur Steuererklärung Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastung
Anlage V: zur Steuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage VL: zur Steuererklärung Arbeitnehmer-Sparzulage - Die Anlage VL ist ein Bescheinigungsformular

Werbungskosten in der Steuererklärung 2013

Werbungskosten sind Ausgaben, die die Einkommenssteuer 2013 unter Umständen mindern. Sie kann jeder Steuerzahler in der Steuererklärung 2013 diese Ausgaben geltend machen. Werbungskosten umfassen quasi alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erzielung des Einkommens 2013 entstehen. Wer für berufliche Zwecke ein Arbeitszimmer benötigt, kann dies  unter der Rubrik Werbungskosten im Steuerformular absetzen. Desgleichen gehören Beiträge für Berufsverbände und sämtliche Arbeitsmittel in die Steuererklärung 2013. Im Einzelnen fallen darunter Ausgaben für benötigte Werkzeuge, Arbeitskleidung oder Fachbücher. Wer sich beruflich weiterbildet oder Aufwendungen hatte, um sich für eine andere Stelle zu bewerben, kann dies ebenfalls in der Einkommensteuererklärung 2013 angeben.

Private Computer und Laptops werden von den Finanzämter mittlerweile ebenfalls zu den Arbeitsmitteln in der Steuererklärung 2013 gezählt. Voraussetzung ist, dass die Geräte mindestens 90 Prozent beruflich verwendet werden.

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Besonderheiten bei der Pendlerpauschale in der Steuererklärung 2013

Zu den Werbungskosten, die in der Steuererklärung 2013 angegeben werden können, gehört die Fahrt zum Arbeitsplatz. Aber auch alle anderen Reisen zu einer auswärtigen Tätigkeit zählen zu den Werbungskosten und können in der Steuererklärung 2013 aufgeführt werden. Für die Strecke von der Wohnung zum Arbeitsplatz stehen jedem Arbeitnehmer 30 Cent für jeden zurückgelegten Kilometer zu. Diese Pauschale erhalten nicht nur  Autofahrer. Sie gilt für jedes Verkehrsmittel und steht sogar Fußgängern zu. In der praktischen Anwendung gibt es allerdings ein paar Besonderheiten, die wahrscheinlich nicht jedem bekannt sind.

Die Finanzbehörde berechnet die einfache Strecke zum Arbeitsplatz nach der kürzesten Straßenverbindung. Wer also mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt und dabei einen kürzeren Weg hat als mit dem Auto, kann trotzdem die Pauschale für die Straße in Anspruch nehmen. Was hier in der Einkommensteuererklärung 2013 zum
Vorteil des Arbeitnehmers ist, kann im umgekehrten Fall  zu seinem Nachteil sein. Autofahrer müssen nicht zwangsläufig die kürzeste Strecke zum Arbeitsplatz fahren. Stellt sich heraus, dass eine längere Strecke verkehrsgünstiger ist, dürfen bei der Steuererklärung 2013 mehr Kilometer angegeben werden.

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bei der Steuererklärung 2013

In bestimmten Fällen können in der Steuererklärung 2013 Sonderausgaben genannt werden. Das sind zum Beispiel Versicherungsbeiträge für die Krankenkasse oder die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Kirchensteuer und Spenden fallen bei der jährlichen Steuererklärung 2013 ebenfalls in die Kategorie Sonderausgaben. Wer Unterhalt zahlt, kann dies als Sonderausgabe absetzen. Sonderausgaben sind auch die Beiträge der Kinder in der Kranken- und Pflegeversicherung, wenn die Kinder sich noch in der Ausbildung befinden. Hatte der Steuerzahler außergewöhnliche Belastungen zu verkraften, werden sie vom Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung 2013 berücksichtigt.

Darunter ist unter anderem die Pflege von Familienangehörigen zu verstehen. Wer bedürftige Familienmitglieder finanziell unterstützt, darf eine außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung 2013 angeben. Bei einer Körperbehinderung sind vom Gesetzgeber Pauschalbeträge festgesetzt. Ausgaben im Zusammenhang mit einer Erkrankung, Aufwendungen für eine Brille oder für Zahnprothesen sind außergewöhnliche Belastungen. Allerdings wird im Einzelfall geprüft, ob eine zumutbare Eigenleistung vorliegt. Das trifft auch für die Kosten rund um eine Scheidung zu.

Haushaltshilfe und Handwerker

Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt darf diese Ausgaben bei der Steuererklärung 2013 ebenso wie die Bezahlung der Leistungen eines Handwerkers absetzen. Nachweis der Aufwendungen in der Steuererklärung 2013. Für die Steuererklärung 2013 reicht es nicht aus, wenn der Steuerzahler einfach die im vergangenen Jahr geleisteten
Ausgaben in den Spalten der Vordrucke einträgt. Das Finanzamt kennt die Aufwendungen nur an, wenn auch die dazugehörigen Nachweise zur Steuererklärung 2013  erbracht werden. Deshalb ist es ratsam, sämtliche Quittungen und Belege sorgfältig für die Steuererklärung 2013 aufzubewahren. Wer mehr als 200 Euro in einem Jahr gespendet hat, muss seiner Steuererklärung 2013 eine Spendenbescheinigung beifügen. Es darf keine Kopie eingereicht werden. Bei einer privaten Steuererklärung ist die Berücksichtigung der Umsatzsteuer 2013 nicht von Relevanz.

Kapitalertragssteuer

Auch die Kapitalertragssteuer will das Finanzamt durch ein Original nachgewiesen haben. Anders stellt es sich bei Quittungen für andere Ausgaben dar, die in der Einkommensteuererklärung 2013 stehen. Hier ist es in den meisten Fällen ausreichend, wenn der Steuerzahler die Belege auf Verlangen der Finanzbehörde vorweisen kann. Als Beleg wird auch ein Kontoauszug für die Steuererklärung 2013 akzeptiert, auf dem zum Beispiel die Bezahlung eines Handwerkers ersichtlich ist, der im Haus oder in der Wohnung eine Leistung erbracht hat.

Gar keine Nachweise braucht der Steuerpflichtige für seinen Lohn oder die Rente, da diese Zahlen mittlerweile dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Das umfasst auch erhaltenes Arbeitslosengeld, Eltern- und Krankengeld sowie Zahlungen zur Riester-Rente. Obwohl diese Zahlen der Finanzbehörde vorliegen, müssen sie trotzdem in den Formularen für die Steuererklärung 2013 eingetragen werden.

Die Altersvorsorge in der Steuererklärung 2013

Wer für sein Alter vorsorgt, der wird vom Gesetzgeber steuerlich entlastet. Beiträge für die Riester- beziehungsweise Rürup-Rente und Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung werden bei der Steuererklärung 2013 bis zu 20.000 Euro anerkannt. Ehepaare dürfen sich sogar über den doppelten Betrag freuen. Riester-Sparer erhalten zusätzlich einen Abzug, der als Sonderausgabe steuermindernd geltend  gemacht werden kann. Wer wenig verdient, aber Beiträge für Zusatzleistungen in der privaten Krankenversicherung zahlt, wird ebenfalls bei der Steuerzahlung entlastet.

Auch Beitragszahlungen für eine Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Lebensversicherung können Geringverdiener bei der Steuererklärung 2013 steuermindernd angeben. Wer alle Vordrucke ausgefüllt, seine Steuererklärung 2013 unterschrieben und die Belege beisammen hat, kann seine Steuererklärung 2013 persönlich abgeben. Die Steuererklärung 2013 kann auch mit der Post oder über das Internet verschickt werden.

Steuertabelle 2013

Eine Steuertabelle 2013 ist im Einkommensteuerrecht die Bezeichnung, aus der sich die Steuer 2013 für einen unverheirateten Steuerpflichtigen in Abhängigkeit von dessen zu versteuerndem Einkommen ablesen lässt. Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten ergibt sich aus der Steuertabelle 2013 die Steuerbelastung aus der Einkommensteuer-Splittingtabelle 2013. 

Die für lohnsteuerliche Zwecke benötigte Höhe der monatlichen Steuerbelastung (Lohnsteuertabelle 2013) wird mathematisch aus der Einkommensteuer-Grundtabelle 2013 (Lohnsteuerklassen I, II und IV) oder der Einkommensteuer-Splittingtabelle 2013 hergeleitet. Heutzutage müssen die Einkommensteuer-Grundtabellen 2013 und die übrigen Steuertabellen 2013 nicht mehr amtlich berechnet und bekannt gegeben werden.

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